Versicherungsbedingungen
1. Haftpflicht / Schäden an fremden Fahrzeugen und Gegenständen mit dem eigenen Fahrzeug verursacht:
Die Fahrzeuge sind Haftpflicht versichert (100 Mio. € pauschal) gemäß den jeweils geltenden allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) max. € 7,5 Mio. Haftungssumme pro Person bei Personenschäden.
Der Mieter wurde darauf hingewiesen, dass dann, wenn der Mieter einen Schaden bzw. Unfall verursacht, für den Schaden des Unfallgegners grundsätzlich die Kfz.-Haftpflichtversicherung des Vermieters eintritt und den Schaden ausgleicht. Verursacht der Mieter einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig, haftet er für den gesamten entstandenen Schaden (am eigenen sowie am Fremdfahrzeug bzw. Gegenstand) unabhängig von der Leistung der Versicherung. Fahrer, Insassen und beförderte Waren oder Gepäck sind nicht versichert. Der Vermieter haftet nicht für Ansprüche, die aus einer Mitnahme von Personen oder Sachen entstehen.
2. Teil- und Vollkasko / Schäden am eigenen Fahrzeug
Die Voll- und Teilkaskoversicherung beinhaltet eine Selbstbeteiligung von jeweils € 1.000,- pro Schadenfall. Der Mieter haftet für Schäden, die während der Mietzeit an dem von ihm gemieteten Fahrzeug eintreten, bis zu einer Höhe von € 1.000,- pro Schadenfall (Betrag ohne MwSt.).
3. Schutzbrief für In- und Ausland / Unfallschutzpaket USP
Der Urlaubsschutzbrief beinhaltet folgende Leistungen:
Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppkosten, Bergen, Ersatzteilversand, Mietwagen, Übernachtungskosten, Weiterfahrt / Rückfahrt mit der Bahn oder Taxi, KFZ Rücktransport, KFZ Unterstellung, KFZ Verschrottung, KFZ Verzollung, KFZ Rückholung oder Ersatzfahrer, Kinderrückholung, Krankenbesuch, Arzneimittelversand, Dokumentenservice, Hilfe nach Reiseabbruch, Hilfe im Todesfall, Hilfe in besonderen Fällen, Ersatz von Zahlungsmitteln, Reiserückruf Service, Nutzungsausfallentschädigung, Pick Up.